Erstberatung
Dauer 60 bis 80 min € 80

Folgeberatung
Dauer 30 min € 40

Analyse der Körperzusammensetzung inklusive Auswertung und Gespräch
Dauer 30 min € 40


Terminabsage

Können Sie einen Termin nicht einhalten, so geben Sie dies bitte mindestens 24 Stunden im Vorhinein telefonisch bekannt. Ansonsten wird das gesamte Honorar in Rechnung gestellt.

Zahlungsart

Beim Termin in bar oder Überweisung

Rückerstattung des Honorars bei ernährungsmedizinischen Beratungen

Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich sehen keine Rückerstattung des Honorars für Diät- und Ernährungsberatungen vor.

Private Zusatzversicherung

Bei Abschluss einer privaten Zusatz-Krankenversicherung mit inkludiertem ambulanten Tarif zahlt die Versicherung in den meisten Fällen das gesamte Beratungshonorar. Dazu reichen Sie bitte die Honorarrechnung und eine Bestätigung Ihres Hausarztes bei der privaten Zusatz-Krankenversicherung ein.

Selbstständige Unternehmer

erhalten jährlich von der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen den sogenannten „Gesundheitshunderter“. Für einige gesundheitsfördernde Maßnahmen zahlt die SVS €100 u. a. auch eine Diätberatung. Weitere Infos zum „Gesundheits-100er“ finden Sie auf der Website www.svs.at

OÖ Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge

Die OÖ LKUF unterstützt Diät- und Ernährungsberatungen. Sie bezahlt unter speziellen Voraussetzungen einen freiwilligen Kostenzuschuss von max. 90% von €60 pro Stunde. Mehr Infos zu den Voraussetzungen finden Sie auf der Website www.lkuf.at